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Recht und Versicherung
Helmpflicht

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf (Urteil AZ I1 U 182/069 hat entschieden, dass Personen, die mit einem Rennrad auf öffentlichen Straßen ein sportliches Hobby ausüben und keinen Schutzhelm tragen im Falle einer Kopfverletzung keinen Schadensersatzanspruch gegenüber einem Unfallverursacher geltend machen können.

Artikel aus der Radsport Nr. 47 / 22.11.2005

 

 
Thema Versicherung

Auch Freizeit- und der Breitensportler sollten an ihren Versicherungsschutz denken. Dank der Sportversicherungsverträge des Bundes Deutscher Radfahrer und der angeschlossenen Landes- verbände sind Vereinsmitglieder bestens bei der Ausübung ihres Sports abgesichert.

Alle angemeldeten Mitglieder eines Radsportvereins sind über den Landessportbund (LSB) versichert. Wichtig: Nur wer alle Mitglieder beim Radsportverband und gleichzeitig auch beim Landessportbund gemeldet hat, erhält Versicherungsschutz.

Wer seiner Anmeldepflicht als Verein nicht nachkommt, könnte ein Schadensersatzrisiko eingehen. Dieses Risiko hat dann im Zweifelsfall immer der Geschäftsführende Vorstand und in Person der 1. Vorsitzende eines Vereins zu tragen. Denn im Schadensfall haftet dieser mit seinem Privatvermögen in voller Höhe eines entstandenen Versicherungsschadens. Pflicht ist es, dass alle Mitglieder eines Radsportvereins beim LSB angemeldet sind. Die Radsportverbände des BDR gleichen mindestens einmal im Jahr ihre Mitgliederlisten mit den zugehörigen Landessportbünden.

Folgenden Versicherungsschutz gewährt der Sportversicherer den ordentlichen Mitgliedern:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Vertrauensschadensversicherung 

Die Unfallversicherung bietet den Mitgliedern einen umfassenden Schutz bei der Ausübung ihres Sports. So sind in der Unfallversicherung folgende Risiken und Zusatzleistungen abgedeckt.

  • Todesfall
  • Invaliditätsfall
  • Übergangsleistungen
  • Bergungskosten
  • Tagegeldpauschale 

Für den Todesfall werden in unterschiedlicher Höhe Gelder nach Alter und Familienstand der zu Schaden gekommenen Mitglieder ausgezahlt. Da diese Summen jedes Jahr angepasst werden, sind Summen beim Sportversicherer zu erfragen.

Auch beim Invaliditätsfall sind die Summen abhängig von dem Invaliditätsgrad und des Alters des Sportlers. Festzustellen wie hoch der Invaliditätsfall ist, wird durch Ärzte festgestellt, die vom Sportversicherer gestellt werden.

Die Übergangsleistungen sind gegliedert für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgezahlt wird eine variable Summe nach 6 Monaten und nach 9 Monaten.

Die Bergungskosten sind auf eine feste Summe von 3000 Euro festgeschrieben.

Als letztes ist die Tagegeldpauschale zu nennen. Diese gilt für alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. In der Tagegeldpauschale wird das finanzielle Risiko von Berufstätigen abgesichert - nämlich die durch einen Unfall entstehenden Ausfallzeiten, die ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse getragen werden.

Stichwort Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz wird bei der Sportausübung im Rahmen des Sportversicherungsvertrages und beim privaten Radfahren gewährt. Oft gestellte Fragen von Radsportlern in diesem Zusammenhang betreffen die Auffahrunfälle. Wenn sich zwei Radfahrer zu nahe und dabei zu Schaden kommen, entsteht dadurch automatisch ein Haftpflichtfall. Zu unterscheiden ist hierbei die Haftpflicht im Rahmen eines sportlicher Wettbewerbs und die Haftpflicht in der Freizeit. Im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs sind Haftpflichtschäden größtenteils ausgeschlossen Im Freizeitbereich sind Haftpflichtschäden jederzeit und bei allen Sportausübungen an de Tagesordnung. Hierbei ist aber als erstes die private Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, denn der Sportversicherer greift erst dann ein, wenn keine andere Versicherung den Schadet übernimmt.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind auch Vermögensschäden eines Sportvereins abgesichert. Wenn beispielsweise durch finanzielle Unregelmäßigkeiten dem Verein ein Schaden durch ein Vorstandsmitglied entsteht, oder auch durch Diebstahl die Vereinskasse abhanden kommt, dann tritt die Vermögensschadensversicherung oder auch Vertrauensschadensversicherung ein.

Die Deckungssummen betragen 15.000 Euro je Verstoß oder 30.000 Euro im Versicherungsjahr. Selbstverständlich dabei ist, dass der geschädigte Verein den Vorfall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigt.

Rechtsschutz für Vereinsmitglieder

Ein weiteres Plus der Sportversicherung ist der Rechtsschutz. Gegliedert ist dieser Versicherungsschutz in einen Schadens- und in den Strafrechtsschutz:

Schadensersatzrechtsschutz tritt bei gerichtlicher und außergerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegenüber Dritten ein.

Beim Strafrechtsschutz gewährt die Sportversicherung Schutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung des Ordnungswidrigkeitsrechtes sowie der fahrlässigen Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts. Dies ist besonders für Veranstalter von Rennveranstaltungen wichtig, wenn Sie durch einen Schadensfall eines Teilnehmers auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt werden. Auch hier sind in der Vergangenheit Veranstalter vor den Richter gezerrt worden, um eigene Personen- und Sachschäden auszugleichen.

Hier ist es zu unterschiedlichen Bewertungen seitens der Gerichte gekommen. Selbstverständlich müssen Veranstalter ihre Strecken im Rennsport und auch im Breitensport immer so auswählen und sichern, dass eine Gefährdung für die Teilnehmer ausgeschlossen ist. Es bleibt natürlich immer ein "Lebensrisiko" und das "individuelle Können der teilnehmenden Sportler".

Wichtige Adresse

Sollte der Schadensfall eintreten, ist unverzüglich das Versicherungsbüro der Sporthilfe (Postfach 2540, 58475 Lüdenscheid, Tel. 02351/ 947540, Fax 02351/9475450, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) zu benachrichtigen.

Die Formulare für Schadensfälle sollte jeder Sozialwart oder Vereinsvorsitzender eines Radsportvereins jederzeit verfügbar haben. Wichtig beim Ausfüllen eines Antrages sind die Vereinskennziffer und richtige Angaben zum Schadensfall. Viele Schadensfälle können nicht abgewickelt werden, weil Angaben nicht vollständig oder sachlich falsch wiedergegeben werden.

Als Ergänzung der Sportversicherung der Radsportverbände und Landessportbünde, haben viele die „Private Tretrad Versicherung" abgeschlossen.

Mit dieser Versicherung sind die Mitglieder zusätzlich abgesichert. Die Leistungen umfassen wie beim Sportversicherungsvertrag eine Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz und Vertrauensschadensversicherung. Versicherungsumfang und Inhalt der „Privaten Tretrad Versicherung" sind in einem Merkblatt niedergeschrieben, dass bei der Sporthilfe angefordert werden kann.

Zusätzlich können Radsportvereine eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder abschließen. Diese beinhaltet Versicherungsschutz für alle Vereinsmitglieder, die mit ihrem privaten PKW zu Radsportveranstaltungen fahren. Mit dieser Versicherung soll das Risiko der Mitglieder minimiert werden, wenn Sie ehrenamtlich für den Verein unterwegs sind. Der Geltungsbereich ist hier die Strecke vom Wohnort bis zur Veranstaltung. Wichtig hierbei ist, dass es einen verbindlichen Auftrag des Vereins oder Verbandes gibt. Dieses kann über einen Vortandsbeschluss oder ein Protokoll einer Mitgliederversammlung festgehalten werden.

Selbstverständlich bietet das Versicherungsbüro der Sporthilfe in Lüdenscheid bei der Abwicklung von Schadensfällen seine Hilfe an. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter bewahrt den Verein und seine Mitglieder vor finanziellem Schaden!

Norbert Schnitzmeier

 


 

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